Wogegen kann man ein Hörgerät versichern?
Wenn Sie täglich ein Hörgerät tragen, ist dieses Gerät natürlich sehr wichtig. Allerdings kann Ihrem Hörgerät viel passieren. Wer weiß, vielleicht erleiden Sie einen unglücklichen Sturz und verursachen Schäden, Ihr Gerät wird gestohlen oder Sie verlieren Ihr Hörgerät. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen. So können Sie Ihr Hörgerät schnellstmöglich austauschen.
Obwohl für Hörgeräte eine Herstellergarantie gilt, sind sie standardmäßig nicht gegen Verlust oder Diebstahl versichert. Es gibt mehrere Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie eine Versicherung speziell für Ihr Hörgerät abschließen können. Nachfolgend informieren wir Sie über die Herstellergarantie, gegen die Sie Ihre Hörgeräte versichern können, sowie über die verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
Hörgeräteversicherung für ein defektes Hörgerät: Standard 2 Jahre
Für ein Hörgerät gilt standardmäßig eine zweijährige Herstellergarantie. Bei Onlinehörgerät.de können Sie die Garantiezeit von 2 Jahren auf 5 Jahre für 99 € pro Hörgerät und für 199 € pro Hörgerät außerhalb der EU verlängern. Sollte das Hörgerät defekt sein, wird zunächst untersucht, ob dies auf normale Nutzung oder unsachgemäße Handlung zurückzuführen ist. Sollte sich herausstellen, dass das Hörgerät durch unsachgemäße Handhabung defekt ist, ist dies nicht von der Garantie abgedeckt und es fallen Kosten an.
Was soll ich tun, wenn mein Hörgerät defekt ist?
Ist Ihr Hörgerät defekt? Dann gehen Sie diese Checkliste durch. Dort finden Sie auch Hinweise, wie Sie die Hörgeräte bei Bedarf zur Reparatur einsenden können.
Wichtig: Versuchen Sie nicht, das Hörgerät selbst zu reparieren, ohne Ihren Hörgeräteakustiker zu konsultieren. Wenn Sie dies tun und es schief geht, ist die Reparatur nicht von der Garantie abgedeckt. Auch dies übernimmt Ihre Hörgeräteversicherung nicht.
Wenn Sie eine Hörgeräteversicherung abgeschlossen haben und mit der Reparatur Kosten verbunden sind, können Sie diese Kosten bei der Versicherung geltend machen.
Hörgeräteversicherung für ein verlorenes Gerät
Wenn Sie ein Hörgerät verloren haben und dafür versichert sind, können Sie die Kosten für ein Ersatzgerät bei der Versicherung geltend machen. Die meisten Versicherungsunternehmen nutzen kein Abschreibungssystem. Das heißt, sie erstatten auf Ersatzbasis. Selbst wenn das Hörgerät also vier Jahre alt ist, erstatten sie den Betrag, für den das verlorene Hörgerät versichert ist.
Tipps
- Stellen Sie sicher, dass Sie das Hörgerät beim Abnehmen an einem stabilen Ort platzieren.
- Wenn Sie bemerken, dass das Hörgerät nicht richtig sitzt, wenden Sie sich umgehend an Ihren Hörakustiker. Der Hörgeräteakustiker kann nach einer Lösung suchen, damit das Hörgerät richtig und sicher an Ort und Stelle bleibt und Sie es beim Tragen nicht verlieren können.
- Wenn Sie das Hörgerät verloren haben, beispielsweise weil Ihr Hörgerät gestohlen wurde, melden Sie dies unverzüglich der Gemeinde/Polizei. Wenn das Hörgerät gefunden wird, können sie Sie kontaktieren.