Wenn Sie jeden Tag ein Hörgerät tragen, ist es natürlich sehr wichtig für Sie. Allerdings können Ihnen - oder Ihrem Hörgerät - viele Dinge passieren. Wer weiß, vielleicht haben Sie einen unglücklichen Sturz, der Sie beschädigt, Ihr Gerät wird gestohlen oder geht einfach kaputt. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, eine Hörgeräteversicherung abzuschließen. Auf diese Weise können Sie Ihr Hörgerät so schnell wie möglich ersetzen.
Obwohl Hörgeräte eine Werksgarantie haben, sind sie nicht standardmäßig gegen Verlust oder Diebstahl versichert. Es gibt mehrere Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie eine Versicherung speziell für Ihr Hörgerät abschließen können. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen über die Herstellergarantie, die Versicherungsmöglichkeiten für Ihre Hörgeräte und die verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
Ein Hörgerät hat standardmäßig eine zweijährige Werksgarantie, bei Online Hoortoestel können Sie die Garantiezeit von zwei auf fünf Jahre für € 99,00 pro Hörgerät verlängern. Sollte das Hörgerät defekt sein, wird zunächst untersucht, ob dies durch normalen Gebrauch oder durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurde. Sollte sich herausstellen, dass das Hörgerät aufgrund unsachgemäßer Handhabung defekt ist, ist dies nicht von der Garantie abgedeckt und wird in Rechnung gestellt.
Wenn Sie ein Hörgerät verloren haben und dafür versichert sind, können Sie die Kosten für die Wiederbeschaffung bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen. Die meisten Versicherungsgesellschaften verwenden kein Abschreibungssystem, d. h. sie erstatten die Kosten auf der Grundlage der Wiederbeschaffung. Das heißt, selbst wenn das Hörgerät vier Jahre alt ist, erstatten sie den Betrag, für den das verlorene Hörgerät versichert ist.
Tipps:
Ist Ihr Hörgerät kaputt? Gehen Sie bitte die Checkliste durch, die wir online zur Verfügung stellen. Dort finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie Ihre Hörgeräte zur Reparatur einschicken können. Wichtig! Versuchen Sie nicht, das Hörgerät ohne Rücksprache mit dem Hörgeräteakustiker zu reparieren, denn wenn Sie das tun und es geht schief, ist die Reparatur nicht von der Garantie abgedeckt. Auch Ihre Hörgeräteversicherung deckt dies nicht ab. Überlassen Sie es also den Profis!
Wenn Sie eine Hörgeräteversicherung abgeschlossen haben und Ihnen Kosten für die Reparatur entstehen, können Sie diese bei Ihrer Versicherung geltend machen.
Wenn Sie ein Hörgerät kaufen, das nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, müssen Sie die Kosten (teilweise) selbst tragen. In der Regel können Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung absetzen, was sehr praktisch ist. Die Zusatzversicherung für ein Hörgerät ist nicht absetzbar.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mehr Informationen gegeben haben, damit Sie die richtige Hörgeräteversicherung abschließen können!
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