Wenn Sie täglich ein Hörgerät tragen, dann ist dieses Gerät natürlich sehr wichtig für Sie. Aber es kann Ihnen - oder Ihrem Hörgerät - viel passieren. Ihr Gerät könnte gestohlen werden oder eine Fehlfunktion aufweisen. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen. Auf diese Weise können Sie Ihr Hörgerät so schnell wie möglich ersetzen.
Obwohl Hörgeräte eine Garantie haben, sind sie nicht standardmäßig gegen Verlust oder Diebstahl versichert. Es gibt mehrere Versicherungsgesellschaften, die Versicherungspakete speziell für Hörgeräte anbieten.
Ein Hörgerät hat eine Standard-Garantie von 2 Jahren, bei OnlineHörgerät können Sie die Garantiezeit von 2 auf 5 Jahre verlängern für 99,- Euro pro Hörgerät, oder 199,- Euro pro Hörgerät außerhalb Europas. Sollte das Hörgerät defekt sein, wird zunächst untersucht, ob dies durch normalen Gebrauch oder durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurde. Sollte sich herausstellen, dass das Hörgerät aufgrund unsachgemäßer Handhabung defekt ist, wird dies nicht von der Garantie abgedeckt und es wird eine Gebühr erhoben.
Ist Ihr Hörgerät defekt? Bitte gehen Sie diese Checkliste durch. Dort finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie das Hörgerät gegebenenfalls zur Reparatur einschicken können.
Wichtig! Versuchen Sie nicht, das Hörgerät ohne Rücksprache mit Ihrem Hörgeräteakustiker selbst zu reparieren! Wenn Sie dies tun und es geht schief, ist die Reparatur nicht durch die Garantie abgedeckt. Auch Ihre Hörgeräteversicherung wird dies nicht abdecken.
Sollten Sie eine Hörgeräteversicherung haben und Ihnen entstehen Kosten für die Reparatur, können Sie diese bei Ihrer Versicherung geltend machen.
Wenn Sie ein Hörgerät verloren haben und dafür versichert sind, können Sie die Kosten für den Ersatz bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen. Die meisten Versicherungsgesellschaften verwenden kein Abschreibungssystem, d. h. sie erstatten die Kosten auf der Grundlage der Wiederbeschaffung. Selbst wenn das Hörgerät vier Jahre alt ist, erstatten sie also den Betrag, für den das verlorene Hörgerät versichert ist.
Tips:
Wenn Sie ein Hörgerät kaufen, das nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, müssen Sie die Kosten (teilweise) selbst tragen. In der Regel können Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Die Zusatzversicherung für ein Hörgerät ist nicht absetzbar.