Wenn Sie jeden Tag ein Hörgerät tragen, ist das natürlich sehr wichtig für Sie. Allerdings können Ihnen – oder Ihrem Hörgerät – viele Dinge passieren. Wer weiß, vielleicht stürzen Sie unglücklich und beschädigen sich, Ihr Gerät wird gestohlen oder es geht einfach kaputt. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Hörgeräteversicherung abzuschließen. Auf diese Weise können Sie Ihr Hörgerät so schnell wie möglich ersetzen.
Obwohl Hörgeräte eine Werksgarantie haben, sind sie in der Regel nicht gegen Verlust oder Diebstahl versichert. Es gibt mehrere Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie eine Versicherung speziell für Ihr Hörgerät abschließen können. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur Herstellergarantie, zu den Versicherungsbedingungen für Ihre Hörgeräte und zu den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
Ein Hörgerät hat standardmäßig eine Werksgarantie von zwei Jahren. Bei Online Hoortoestel können Sie die Garantiezeit für 99,00 € pro Hörgerät von zwei auf fünf Jahre verlängern. Sollte das Hörgerät defekt sein, wird zunächst untersucht, ob dies durch normalen Gebrauch oder durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurde. Sollte sich herausstellen, dass das Hörgerät aufgrund unsachgemäßer Handhabung defekt ist, ist das nicht von der Garantie abgedeckt und die Reparatur Ihnen in Rechnung gestellt.
Ist Ihr Hörgerät kaputt? Bitte gehen Sie die Checkliste durch, das wir online bereitstellen. Dort finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie Ihre Hörgeräte zur Reparatur einschicken können.
Wichtig: Versuchen Sie nicht, das Hörgerät ohne Rücksprache mit dem Hörgeräteakustiker zu reparieren, denn wenn Sie dies tun und es geht schief, ist die Reparatur nicht von der Garantie gedeckt. Auch Ihre Hörgeräteversicherung deckt dies nicht ab. Überlassen Sie das also den Profis!
Wenn Sie eine Hörgeräteversicherung abgeschlossen haben und Ihnen Kosten für die Reparatur entstehen, können Sie diese Kosten bei der Versicherung geltend machen.
Wenn Sie ein Hörgerät verloren haben und dafür versichert sind, können Sie die Kosten für den Ersatz bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen. Die meisten Versicherungsgesellschaften verwenden kein Abschreibungssystem, das heißt, sie erstatten Beträge auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes, nicht aufgrund des Zeitwertes. Selbst wenn das Hörgerät vier Jahre alt ist, erstatten sie den Betrag, für den das verlorene Hörgerät versichert ist.
Tipps:
Möchten Sie eine Zusatzversicherung abschließen, um Ihr Hörgerät zu 100 % gegen Verlust, irreparable Schäden, Diebstahl und mehr zu versichern? Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Versicherungsgesellschaften, die eine Hörgeräteversicherung anbieten, wie beispielsweise einer unserer Partner Versicherdich.de
Wenn Sie ein Hörgerät kaufen, das nicht (vollständig) von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, müssen Sie die Kosten (teilweise) selbst tragen. Sie können diese Kosten in der Regel in Ihrer Steuererklärung als Gesundheitskosten absetzen, was sehr praktisch ist. Die Zusatzversicherung für ein Hörgerät ist allerdings nicht absetzbar.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mehr Informationen gegeben haben, damit Sie die richtige Hörgeräteversicherung abschließen können!