Viele Krankenkassen gewähren beim Kauf neuer Hörgeräte bei uns eine Krankenkassen-beteiligung. Onlinehoergeraet.de fordert für Sie von der Krankenkasse keine Erstattung. Sie können selbst eine Erstattung beantragen. Falls Ihre Krankenkasse zusätzliche Unterlagen von uns fordert, werden wir diese selbstverständlich Verfügung stellen.
Wie wird eine Erstattung für neue Hörgeräte beantragt?
Bei einer Bestellung bei uns erhalten Sie automatisch den Zahlungsbeleg, den Sie per E-Mail gegenüber Ihrer Krankenkasse geltend machen können. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen dann mit, in welcher Höhe Sie versichert sind. Den Betrag erstattet Ihre Krankenkasse auf Ihr jeweiliges Bankkonto. Es ist auch möglich, im Voraus zu erfahren, wie viel Deckung Sie erhalten.
Möchten Sie vor der Bestellung wissen, bis zu welcher Höhe Sie abgesichert sind?
Fordern Sie Ihr Hörgeräte-Angebot bei uns an und senden Sie dieses per E-Mail an Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen dann Bescheid, wie viel Erstattung Sie bei der Bestellung Ihrer Hörgeräte bei uns erhalten. Anschließend können Sie Ihre Bestellung aufgeben und erhalten automatisch einen offiziellen Zahlungsbeleg, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Krankenkasse erstattet den Betrag dann auf das jeweilige Bankkonto.
Sie haben eine Frage zum Ablauf der Krankenkassen-beteiligung?
Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf und erhalten Sie echten und persönlichen Service.
Ja, Sie können Ihre Hörgeräte noch heute bestellen und trotzdem mit einer Absicherung rechnen. Wie das funktioniert? Senden Sie die Quittung Ihres Hörgerätes an Ihre Krankenkasse und sie wird Ihnen Auskunft darüber geben, in welcher Höhe Sie eine Krankenkassenbeteiligung erhalten. Die Höhe der Beteiligung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Sind Sie mit der Höhe nicht zufrieden? Alle Kunden erhalten eine 60-tägige Probeanhörung, in der Sie Ihre Hörgeräte zurückgeben können
Die Höhe der Vergütung für Ihr Hörgerät ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Je nach Krankenversicherungsschutz kann der Betrag zwischen 0 € und 2.000 € variieren.
Senden Sie eine E-Mail mit unserem Angebot an Ihre Krankenkasse, um herauszufinden, wie viel Krankenkassenbeteiligung Sie erhalten. Sie können dann Ihre Hörgeräte bestellen und Ihre Quittung per E-Mail zusenden. So erhalten Sie direkt eine Erstattung von Ihrer Krankenkasse.
Nein, Sie müssen selbst eine Erstattung beantragen. Onlinehoergeraet.de stellt keine Anfragen an Krankenkassen. Wir stellen Ihnen jedoch alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung, um eine Rückerstattung zu beantragen. Dies kann entweder ein Angebot oder eine Quittung sein.
Wenn Sie Ihrer Krankenkasse eine E-Mail senden, um zu erfahren, wie viel Krankenkassenbeteiligung Sie erhalten, müssen Sie auf eine Antwort warten. Die Wartezeit ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Die Antwort der Krankenkasse kann zwischen 5 und 30 Tagen andauern. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihre Rückerstattung so früh wie möglich beantragen.
Onlinehoergeraet.de wird von Krankenkassen weltweit abgedeckt. Dies ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Um herauszufinden, wie viel Krankenkassen-beteiligung Sie erhalten, senden Sie Ihrer Krankenkasse unser Angebot oder die Quittung für das Hörgerät per E-Mail. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen anschließend mit, wie viel Geld sie Ihnen erstattet.
Wenn Sie keine Beteiligung von Ihrer Krankenkasse bekommen, können Sie Ihre Hörgeräte bei Onlinehoergeraet.de, im Vergleich zur Konkurrenz oft noch günstiger kaufen. Warum? Häufig sind unsere Preise für Hörgeräte, im Vergleich zu anderen Hörgeräteakustikern, ohne Erstattung immer noch günstiger als die Hörgeräte von anderen Hörgeräteakustikern mit Erstattung.
Versorgen Sie sich mit Informationen, während Sie auf die Antwort Ihrer Krankenkasse warten. Finden Sie beispielsweise heraus, welche Smartphone-App Sie für Ihre neuen Hörgeräte benötigen. Halten Sie sich mit den aktuellsten Neuigkeiten zu Ihren Hörgeräten auf dem Laufenden. Möchten Sie mehr wissen? Klicken Sie unten auf die Schaltfläche und seien Sie bestens vorbereitet!